Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Cookies brauchen aktive Einwilligung der Nutzer!

Diese Entscheidung wurde am 1. Oktober 2019 getroffen und betrifft fast alle Webseitenbetreiber.

Eine voreingestellte Zustimmung zu Cookies ist unzulässig. Die Einwilligung muss immer aktiv und freiwillig durch den Webseitenbesucher erfolgen. Ein Hinweisfeld, dass Cookies gesetzt werden, reicht künftig nicht mehr aus.

Benötigt meine Webseite Cookies?

Diese Frage stellen sich derzeit viele Unternehmen und Webseitenbetreiber.

Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen für alle Händler und Webseitenbetreiber in Österreich, die Marketing-, Tracking- (zB: Google Analytics) und Social-Media-Tools (zB: Facebook Likebox) auf Ihren Webseiten einsetzen. Aber auch die Einbindungen von Youtube Videos, Google-Maps oder ein Twitter-Feed sind hier betroffen.

Laut EuGH setzt der Einsatz von Cookies stets eine ausdrückliche Nutzereinwilligung für jedes einzelne Cookie voraus.

Ausgenommen sind Cookies, die technisch notwendig sind. Zum Beispiel sind das Session-Cookies, die bestimmte Einstellungen des Nutzers speichern (z.B. den Warenkorb, Spracheinstellungen oder Log-In-Daten) oder Cookies, die von eingebundenen Zahlungsdiensteanbietern gesetzt werden, sofern sie kein bestimmtes Nutzungsverhalten analysieren.

Keine Panik – Über 80% der Webseiten haben diese Cookielösung noch nicht umgesetzt

Abgemahnt wird vermutlich noch nicht bzw. es wird als erstes die Big-Player wie Facebook, Google & Co treffen. Wir arbeiten derzeit mit einer neuen und kostengünstigen Lösung für das WordPress-CMS. Für Kunden mit der E-Commerce Software “Shopware” sollte alles bereits umgesetzt sein, diese Funktionen prüfen wir derzeit noch. Für ältere CMS Systeme wird die Umsetzung meist nicht einfach möglich sein.

Die aktuelle Version der WordPress Erweiterung (Plugin) kann man bereits auf texxmedia.at ansehen und testen.

Die Umsetzung und deren Kosten

Es gibt einmalige Kosten für die Umsetzung bei kleineren Webseiten mit Google Analytics.
Bei Webseiten mit weiteren Funktionen (z.B.: Google Analytics, Google Maps, Instagram-Feed,…) können die Kosten etwas höher sein.

Es gibt für diese Erweiterung eine jährliche Lizenzgebühr pro Jahr.